Auszug aus unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Sämtliche Geschäfte erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur zu den Bedingungen der Vermessungstechnik-Nord UG (haftungsbeschränkt), die der Auftraggeber durch seine Bestellung als für sich bindend anerkennt. Bedingungen unserer Geschäftspartner verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle Aufträge und mündlichen Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns bindend.
Preisstellung
Unsere Preise gelten, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, grundsätzlich ab Büro/Lager Lübeck, ausschließlich Verpackung. Die von uns abgeschlossene pauschale Transportversicherung befreit den Kunden nicht von der Übernahme des Transportrisikos. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet. Falls keine festen Preise vereinbart wurden, sind unsere jeweils gültigen Preislisten bindend. Preisänderungen aufgrund gestiegener Einsätze behalten wir uns vor.
Beanstandungen
Der Kunde verpflichtet sich die Ware unmittelbar nach Annahme vollständig zu prüfen. Etwaige Beanstandungen, dieses gilt auch für alle von uns durchgeführten Reparaturen an Vermessungsinstrumenten, sind sofort nach Empfang der Ware, jedoch spätestens innerhalb 6 Tagen schriftlich geltend zu machen. Die Originalverpackung ist unbedingter Bestandteil der Mängelrüge. Bei berechtigten Mängeln leisten wir kostenlosen Ersatz. Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, auch für eventuelle Folgeschäden, lehnen wir grundsätzlich ab.
Zahlungsbedingungen
Soweit keine anderen Bedingungen vereinbart wurden, hat die Zahlung spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum netto oder 7 Tage nach Rechnungsdatum unter Abzug von 2 % Skonto zu erfolgen. Eine Ausnahme bilden Sonderartikel oder Servicearbeiten, die sofort ohne jeglichen Abzug zahlbar sind. In Ausnahmefällen können diskontfähige Wechsel zahlungshalber angenommen werden. Diskontspesen und Wechselsteuern sind von unseren Kunden unverzüglich zu erstatten. Die Zurückhaltung, Aufrechnung oder Verrechnung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Käufers ist ausgeschlossen.
Zahlungsverzug
Nach Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 5% über den üblichen Banksollzinsen zu berechnen. Nichteinhalten der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern können, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Forderungen aufgrund weiterer Verzugsschäden behalten wir uns vor.
Eigentumsvorbehalt
Das Eigentumsrecht an gelieferten Waren behalten wir uns bis zur restlosen Bezahlung vor. Bis zu diesem Zeitpunkt tritt der Besteller uns gegenüber in die Rechtsstellung eines unentgeltlichen Verwahrers. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so erlischt sofort jegliches Verfügungs-, Gebrauchs- und sonstiges Recht an den gelieferten Waren. Außerdem haben wir die im §46 der deutschen Konkursordnung angeführten Rechte auf Aussonderung und Herausgabe der gelieferten Waren sowie auf Abtretung der Rechte auf Gegenleistung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen, auch für Wechsel und Scheckansprüche, ist Lübeck. Gerichtsstand ist Lübeck, es gilt allein deutsches Prozessrecht. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berühren die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Abbildungen und Beschreibungen
Alle in diesem Katalog abgebildeten und beschriebenen Artikel entsprechen dem derzeitigen Stand der Technik und sind unverbindlich. Änderungen im Rahmen der Weiterentwicklung bleiben uns vorbehalten. Abbildungen wurden zum besseren Verständnis teilweise über den Lieferumfang hinaus vervollständigt.
Datenschutz, Links und Urheberrecht
Alle für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und vertraulich behandelt. Wir distanzieren uns ausdrücklich vom Inhalt sämtlicher durch Links verbundenen Internetseiten. Sämtliche Inhalte unserer Kataloge und unserer Homepages – insbesondere Text-, Foto- und Logomaterialien – unterliegen dem Urheberrecht. Eine auch nur teilweise Nutzung ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung gestattet.
Garantiebedingungen
Wir beheben unentgeltlich Mängel an Artikeln die nachweislich auf Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von 24 Monaten – bei gewerblichem Gebrauch innerhalb von 12 Monaten – gemeldet werden. Ausgenommen sind leicht zerbrechliche Teile wie Glas, sowie Mängel aus Transportschäden, Bedienungs- und Montagefehlern, Fremdeingriffen und Berührungen mit ungeeigneten Stoffen. Geräte für die eine Garantie beansprucht wird, sind ausschließlich unserer Produktionsstätte zu übergeben. Zur Garantieabwicklung ist der Kaufbeleg mit Lieferdatum vorzulegen. Ersetzte Teile sind unser Eigentum. Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist. Die Garantie eingebauter Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden, sind ausgeschlossen. Auch nach Ablauf der Garantiezeit steht Ihnen unser Werkskundendienst zur Verfügung.
Mietbedingungen
Die Gefahrtragung des Mieters beginnt mit Übergabe oder Versand der Mietsache und endet mit deren Rückgabe an uns. Eventueller Verlust oder Schäden an den Mietobjekten gehen zu Lasten des Mieters. Die Miete wird von Montag bis einschließlich Samstag in Rechnung gestellt, Sonn- und Feiertage werden nicht berechnet. Für den Hin- und Rückversand wird je 1 Tag mietfrei berücksichtigt. Bei Übernahme der Mietgeräte rechnen wir aufgelaufene Mietrechnungen anteilig an.
Reparaturbedingungen
Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Reparaturauftrag für alle Arbeiten die wir für nötig erachten als erteilt. Wir sind zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Instandsetzungsarbeiten zeigen. Bei der Reparaturerteilung kann der Kunde einen Kostenvoranschlag wünschen oder einen Höchstpreis setzen, wird dieser Überschritten ist das Einverständnis des Kunden einzuholen. Wir sind berechtigt die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt durchzuführen, Reparaturtermine sind unverbindlich. Sämtliche Reparaturen werden nach Zeitaufwand und verwendetem Material berechnet. Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert des Gerätes abzüglich der entstandenen Kosten, erlischt unsere Aufbewahrungspflicht, spätestens jedoch nach Ablauf von 12 Monaten. Ansprüche aufgrund Reparaturmängel verjähren nach 6 Monaten. Bei Durchführung der Instandsetzungen kann es zu Datenverlusten kommen; eine Haftung für die Sicherung von Datenbeständen ist ausgeschlossen.
Vermessungstechnik-Nord UG (haftungsbeschränkt)
Eschenburgstraße 7
D-23568 Lübeck
Stand 2010 
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